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Raumplanung

Revision der Nutzungsplanung - Entwurf Raumkonzept

Gestützt auf das neue Bundesgesetz über die Raumplanung legt der kantonale Richtplan im Koordinations-
blatt C.1 „Dimensionierung der Bauzonen für die Wohnnutzung“ die Vorgaben für die Bauzonen in den Gemeinden fest. Gemäss diesen Vorgaben ist die Bauzone der Gemeinde Obergoms zu überprüfen, da ihr Umfang den Bedarf der nächsten 15 Jahre mutmasslich übersteigt.

Das Raumkonzept der Gemeinde Obergoms zur Abgrenzung des Siedlungsgebiets wurde mit der Dienststelle für Raumentwicklung an mehreren Sitzungen besprochen und vorgeprüft. Anlässlich der Gemeinderats-sitzung vom 7. Juli 2021 hat der Gemeinderat das vorliegende Raumkonzept genehmigt.

Das Dossier des Raumkonzepts der Gemeinde Obergoms wurde allen Interessierten anlässlich der Informationsverantstaltung vom 22. Oktober 2021 präsentiert und das Mitwirkungsverfahren nach Art. 33 ff. des kantonalen Raumplanungsgesetzes (kRPG) eingeleitet. 

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen des Auflagedossiers zum Raumkonzept der Gemeinde Obergoms.

Auflagedossier Raumkonzept Obergoms